Die Webseite enthält Informationen zum elektronischen Identitätsnachweis, der auch als Online-Ausweisfunktion bzw. eID-Funktion bezeichnet wird. Der elektronischer Identitätsnachweis wird per Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) erbracht.
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Was ist der "elektronische Identitätsnachweis"?

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Mit dem Begriff elektronischer Identitätsnachweis wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem sich ein Nutzer unter Verwendung geeigneter Hard- und Software hinreichend per digitalen Medien gegenüber einem anderen Nutzer oder System ausweist, so dass die andere Seite verlässliche Informationen über den sich Ausweisenden besitz. Mit Hilfe dieser Informationen können dem sich ausweisenden Nutzer folgend z. B. entsprechende Zugänge gewehrt, Ressourcen freigegeben oder Interaktionen mit ihm ohne Risiko durchgeführt werden.

Erläuterung des Begriffes elektronischer Identitätsnachweis

Der Begriff elektronischer Identitätsnachweis stammt aus dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG). In diesem Gesetz trägt der §18 die Bezeichnung § 18 Elektronischer Identitätsnachweis.

Der Begriff elektronischer Identitätsnachweis wird synonym für die Begriffe Online-Ausweisfunktion bzw. eID-Funktion genutzt.

Um einen elektronischen Identitätsnachweis durchführen zu können, benötigt der Nutzer einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit jeweils aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt), entsprechende Software (einen eID-Client) sowie einen Personalausweis-Leser.

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